Gesetzliche Bestimmungen Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung 140. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung §119. Gewerbeordnung in der geltenden Fassung (2002) für Lebens- und Sozialberatung Änderung der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung 2003 (BGBl. II 112/2006) Zurück Weiter